69 (2003)

Im Winter 2002 wurde in Deutschland eine Person verhaftet, die einen Liebhaber auf dessen Wunsch hin gegessen hatte. Das Essen eines Menschen ist in Deutschland zwar nicht verboten, aber Liebe darf trotzdem nur bedingt durch den Magen gehen: Laut § 216 des Strafgesetzbuches wird Tötung auf Verlangen in Deutschland mit sechs Monaten bis fünf Jahren Haft bestraft.


Igor Bauersima’s “69″ ist ein neues Stück abgründiger Doppelbödigkeit und provokativer Befragung gesellschaftlicher Tabus. Erzählt wird die Annäherung eines auf den ersten Blick unwahrscheinlichen Paares, ein barockes Vexierspiel entlang der Grenzen unserer Freiheit. Entworfen in einer palindromischen Form, das Stück kann in drei Varianten gespielt werden (69 – Das Gute, 69 – Das Schlechte und 69 – Das Gericht), entfaltet sich zwischen einer jungen Frau und einem Mann mittleren Alters eine traumartig verspielte Liebesgeschichte, die in jedem Augenblick zwischen intelligenter Verführung, blankem Entsetzen und Film-Noir oszilliert. (Ankündigung des Düsseldorfer Schauspielhauses)

Beim Betreten des Theaters muss jeder Zuschauer mit einem Stimmzettel auf folgende frage antworten: “Eine Frau hat nach einem Mann gesucht, der sich fressen lassen wollte. Ein Mann hat sich gemeldet. Sie haben sich geeinigt. Er ist zu ihr gefahren, die Frau hat ihn getötet und gegessen. Ist sie schuldig?”

Mit : Michael Abendroth und Birgit Stöger

Regie und Bühne –  Igor Bauersima / Mitarbeit Bühne –  Alexandra Deutschmann / Video – George Lendorff / Musik – Can I ball / Dramaturgie – Stefanie Gottfried

Uraufführung am Schauspielhaus Düsseldorf, November 2003

©   Igor Bauersima, S. Fischer Verlag GmbH, Frankfurt am Main, 2003