69 (2003)
Im Winter 2002 wurde in Deutschland eine Person verhaftet, die einen Liebhaber auf dessen Wunsch hin gegessen hatte. Das Essen eines Menschen ist in Deutschland zwar nicht verboten, aber Liebe darf trotzdem nur bedingt durch den Magen gehen: Laut § 216 des Strafgesetzbuches wird Tötung auf Verlangen in Deutschland mit sechs Monaten bis fünf Jahren Haft bestraft.